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Medizin im Nationalsozialismus
Während der Zeit des Nationalsozialismus kam es zu einem deutlichen Paradigmenwechsel in der Medizin, der eine Abkehr von der Individualmedizin bedeutete. Ab dem Jahr 1933 versuchten die Nationalsozialisten ein medizinisches System zu etablieren, das ihre politischen Ziele unterstützen sollte. Nürnberger Ärzteprozess Der Nürnberger Ärzteprozess fand vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August 1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg statt. Er ist der erste von zwölf Nachfolgeprozessen des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reiches, der vor dem Internationalen Militärgerichtshof (IMT) in Nürnberg verhandelt wurde. Angeklagt waren 20 Ärzte sowie drei Nicht-Ärzte als Organisatoren von Medizinverbrechen. 14 der Angeklagten wurden bereits im Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher als verantwortlich benannt. Einige Täter waren verstorben, hatten Selbstmord begangen oder waren bereits in den Dachauer Prozessen verurteilt worden. Der Verbleib mancher Täter war unbekannt und Beweismaterial noch nicht verfügbar. Die endgültige Auswahl der Angeklagten orientierte sich deshalb an dem Ziel, führende Vertreter der "staatlichen medizinischen Dienste" des Dritten Reiches anzuklagen, um das Wirken des verbrecherischen Systems und nicht nur verbrecherischer Einzelpersonen zu demonstrieren. Beispielhaft für die Medizinverbrechen des Dritten Reiches wurden in dem Prozess unfreiwillige Menschenversuche, die Tötung von Häftlingen für die Anlage einer Skelettsammlung (August Hirt) oder Euthanasieverbrechen behandelt. Nicht alle verbrecherischen medizinischen Versuche und Praktiken des Dritten Reiches fanden allerdings Raum beim Prozess. http://euronazi.blogspot.com/2006/08...almedizin.html http://euronazi.blogspot.com/ euroinfo |
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