Medizin im Nationalsozialismus
Während der Zeit des Nationalsozialismus kam es zu einem deutlichen
Paradigmenwechsel in der Medizin, der eine Abkehr von der Individualmedizin
bedeutete. Ab dem Jahr 1933 versuchten die Nationalsozialisten ein
medizinisches System zu etablieren, das ihre politischen Ziele unterstützen
sollte.
Nürnberger Ärzteprozess
Der Nürnberger Ärzteprozess fand vom 9. Dezember 1946 bis zum 20. August
1947 vor dem Ersten Amerikanischen Militärgerichtshof in Nürnberg statt. Er
ist der erste von zwölf Nachfolgeprozessen des Prozesses gegen die
Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reiches, der vor dem Internationalen
Militärgerichtshof (IMT) in Nürnberg verhandelt wurde.
Angeklagt waren 20 Ärzte sowie drei Nicht-Ärzte als Organisatoren von
Medizinverbrechen. 14 der Angeklagten wurden bereits im Prozess gegen die
Hauptkriegsverbrecher als verantwortlich benannt. Einige Täter waren
verstorben, hatten Selbstmord begangen oder waren bereits in den Dachauer
Prozessen verurteilt worden. Der Verbleib mancher Täter war unbekannt und
Beweismaterial noch nicht verfügbar. Die endgültige Auswahl der Angeklagten
orientierte sich deshalb an dem Ziel, führende Vertreter der "staatlichen
medizinischen Dienste" des Dritten Reiches anzuklagen, um das Wirken des
verbrecherischen Systems und nicht nur verbrecherischer Einzelpersonen zu
demonstrieren.
Beispielhaft für die Medizinverbrechen des Dritten Reiches wurden in dem
Prozess unfreiwillige Menschenversuche, die Tötung von Häftlingen für die
Anlage einer Skelettsammlung (August Hirt) oder Euthanasieverbrechen
behandelt. Nicht alle verbrecherischen medizinischen Versuche und Praktiken
des Dritten Reiches fanden allerdings Raum beim Prozess.
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